2-G Regeln ab 22.11.2021 in der Tanzschule
Sehr geehrte Kursteilnehmer*innen,
wie Sie sicherlich bereits den Medien entnommen haben, verschärft die Landesregierung Schleswig-Holstein ab dem 22.11.2021 die Corona-Regeln: Ab Montag gilt in allen Innenräumen und damit auch bei uns in der Tanzschule die 2G-Regel.
Wir möchten Sie daher über die Auswirkungen der neuen Verordnung auf die Teilnahme an Ihrem Tanzkurs informieren:
- Für alle geimpften und genesenen Teilnehmer ändert sich ab dem 22.11.2021 nichts, Sie können, wie bisher auch, uneingeschränkt an Ihrem Kurs teilnehmen. Bitte legen Sie zur nächsten Kursstunde, soweit noch nicht geschehen, Ihren Nachweis vor.
- Schüler unter 18 Jahren sind von der 2G-Regel ausgenommen und legen bitte weiterhin Ihre Schulbescheinigungen vor.
- Kinder bis 7 Jahre bleiben von der 2G-Regel ausgenommen.
- Aufgrund behördlicher Anordnung ist für alle Teilnehmer, die nicht unter eine der oben genannten Kategorien fallen, die Teilnahme an unseren Kursen zurzeit nicht gestattet.
Gerne stellen wir Ihnen eine Gutschrift für die restlichen Kursstunden aus, diese können Sie dann im nächsten Quartal einlösen, wenn die Lage sich hoffentlich wieder gebessert hat.
Gerne stehen wir für weitere Fragen oder Informationen vormittags in der Zeit von 10.00 – 14.00 Uhr auch telefonisch unter 0451/796931 zur Verfügung.