Wann hast Du die letzte Nacht durchgetanzt? 2019? Tanzen ist für Jugendliche mehr als nur Bewegung: Es ist soziales Miteinander, Gemeinschaft, neue Freunde können gefunden werden. Zudem ist eine Tanzschule, wie die Huber-Beuss Tanzschule in Lübeck, ein wunderbarer Freizeit-Treffpunkt mit Musik, Spaß und guter Laune. All das war durch die Corona-Lockdowns lange nicht möglich … Alle saßen Zuhause – oft allein. Freunde fehlten. Doch ab 17. Mai kann es wieder losgehen!
Tanzen ist Leben! Tanzen macht Spaß. Auch digital.
„Tanz ist die Umsetzung von Inspiration in Bewegung. Tanzen ist ein Ritual, ein Brauch, eine darstellende Kunstgattung, eine Berufstätigkeit, eine Sportart, eine Therapieform, eine Form sozialer Interaktion oder schlicht – ein Gefühlsausdruck.“ *
Und natürlich ist Tanzen eine Sportart, die Muskelaufbau, Koordination und Gleichgewichtssinn trainiert. Klar ist: Wer sich gut bewegen kann, fühlt sich gut, gewinnt Selbstvertrauen und stellt eine gute Beziehung zu seinem eigenen Körper her. Nun: Das klingt alles toll; richtig und wichtig irgendwie. Nicht gut waren dagegen die Lockdowns für Kinder und Jugendliche … Ist es nicht ein Kindergrundrecht, sich aktiv bewegen zu dürften?
Damit unsere Kursteilnehmer diesem Bedürfnis trotz Corona nachgehen konnten, haben wir in den letzten Monaten einen Tanzkurs nach dem Nächsten per Video aufgenommen und ins Web hochgeladen. Diese Video-Kurse stellen wir unseren Tanzschülern kostenlos online zur Verfügung – hier auf der Website. Online sind derzeit Choreos zu folgenden Tänzen: Mode- und Partytänze wie The Wellerman und Jerusalema, HipHop, Discofox, Salsa, Bachata (auch Solo), Rock’n’Roll, Boogie Woogie, Disco-Samba, House, Steppen, Kindertanz ab 3 Jahre.
Du möchtest von jedem Ort der Welt aus diese Tänze lernen? Kontakte uns gerne dazu unter: kontakt@huber-beuss.com
Live geht aber auch wieder! SH hat für Kinder- und Jugendliche Lockerungen angekündigt.
Ab 17. Mai ist zum Beispiel draußen, im Freien, wieder Kontaktsport erlaubt. Das in (Solotanz-) Gruppen bis zu 10 erwachsenen Personen oder 20 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Das gilt im Moment nicht für Paartanz, sondern nur für Solotänze! Wichtig für Dich: Die Jugendsportausnahme wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgedehnt – das war bisher anders. Bisher wurden 15+ jährige bei Corona-Regeln wie Erwachsene behandelt, was dazu führte, dass sie eigentlich nichts durften. Auch die Tanzschule Huber-Beuss konnte zwar private Paartanzstunden geben, aber durfte ihre Gruppekurse nicht durchführen.
Aber nun ist Vieles wieder möglich! Die Tanzschule Huber-Beuss hat eine Genehmigung vom Gesundheitsamt erhalten, sodass auch Solo-Tanzkurse in Innenräumen für bis zu 10 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erlaubt sind. Kurse wie HipHip, K-Pop, Videoclip-Dancing, Kindertanzen ab 3, 6, und 8 Jahren.
Auch für geimpfte und genesene Senioren ist das Tanzen wieder uneingeschränkt erlaubt. Neue Kurse starten ab dem 31.05.2021. Behalte unseren Terminkalender im Blick oder abonniere unseren Newletter, damit Du die neuen Termine nicht verpasst! Bestenfalls (ab Freitagnachmittag (21.5.) sind die Termine online aktualisiert, da kannst Du direkt buchen..
Und wie wäre das Folgende?
Der Abi-Ball fällt aus, auf einen Wandertag habt ihr keine Lust, aber mit der Klasse zusammen Tanzen wäre schon mal eine Option?
Normalerweise ist jetzt die Zeit für Abi-Ball-Crash-Kurse. Doch unter Corona-Bedingungen werden Abi-Bälle vermutlich wieder ausfallen. Aber … die Tanzschule Huber-Beuss bietet auch Tanzkurse zu Sonderkonditionen in Schulen an! Vielleicht ist das auch etwas für deine Klasse? Dann wird vielleicht euer Schulhof zum Parket, oder die Sporthalle zur Tanzfläche. Auf jeden Fall kommen wir gerne zu Euch in die Schule und geben zum Beispiel HipHop-Unterricht, K-Pop, Videoclip-Dancing und Partytänze.
Fragt gerne bei uns an (Bettina Huber-Beuss): kontakt@huber-beuss.com
* Quelle: Wikipedia
Diese und weitere Regelungen gelten für Inzidenzen unter 100 im jeweiligen Kreis ab 17. Mai in SH (Stand: 11.5.2021):
- Private Zusammenkünfte außerhalb geschlossener Räume sind generell mit bis zu 10 Personen zulässig – damit darf auch wieder getanzt werden. Draußen, am Strand, im Park, im Garten.
- Veranstaltungen im Außenbereich sind wieder für Gruppenaktivitäten bis 25 Teilnehmer zulässig (das gilt NICHT private Feierlichkeiten).
- Alle Freizeit- und Kultureinrichtungen können Ihre Außenbereiche öffnen bei Wahrung der Abstände Flächenbeschränkungen analog VSK
- Für Präsenzunterrichte im Freien finden die Regeln für Sitzungen aus dem VSK Anwendung.
- Die bestehenden Regelungen für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (10er-Gruppen) werden auf Kinder-/ Jugendarbeit (B. Vereinsarbeit, Kinder- und Jugendtreffs) ausgedehnt. Zudem dürfen diese (analog zur Jugendsportausnahme) außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Aufsichtspersonen zusammenkommen.
Quelle der Regelungen für SH: