Geänderte 2G+ Regelung ab 15.01.2022
wie Sie sicherlich bereits den Medien entnommen haben, verschärft die Landesregierung Schleswig-Holstein ab dem 12.01.2022 die Corona-Regeln: Ab Mittwoch gilt bei organisiertem Sport in Innenräumen und damit auch bei uns in der Tanzschule die 2G+ Regel.
Für alle geboosterten Teilnehmer ändert sich ab dem 12.01.2022 demnach nichts, Sie können, wie bisher auch, uneingeschränkt an Ihrem Kurs teilnehmen. Bitte legen Sie zur nächsten Kursstunde, soweit noch nicht geschehen, Ihren Nachweis vor. Ab dem 15.01.2022 ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen sind „geimpfte Genesene“, die zusätzlich zu einer vollständigen Impfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben, „frisch Geimpfte“ mit zwei Einzelimpfungen, wenn die zweite Einzelimpfung weniger als drei Monate zurückliegt und „frisch Genesene“, wenn die Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.
Geimpfte und genesene Teilnehmer, die nicht zu dem oben genannten Personenkreis zählen, legen bitte zu jeder Kursstunde zusätzlich einen offiziellen Antigentest einer Teststation (nicht älter als 24 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vor. Sie können auch gerne einen Test direkt vor Ort für 5,- € durchführen.
Schüler unter 18 Jahren sind von der 2G Regel ausgenommen und legen bitte weiterhin Ihre Schulbescheinigungen vor.
Kinder bis 7 Jahre bleiben von der 2G-Regel ausgenommen. Für die Begleitperson gelten die oben genannten Regelungen!
Aufgrund behördlicher Anordnung ist für alle Teilnehmer, die nicht unter eine der oben genannten Kategorien fallen, die Teilnahme an unseren Kursen zurzeit nicht gestattet.
Wir verfolgen die Informationslage engmaschig und werden Sie hier über Änderungen kurzfristig informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!